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1250. Juni 21. In colloquio inter Chrober et Sugosth habito.

Albani.

Boleslaw Herzog von Krakau und Sendomir erwähnt bei Entscheidung eines Streites zwischen Lassota, cantor Wysliciensis, resp. dessen Bruder und Nachfolger Dirsicrajus, einer- und Getlep und Bogusa Söhnen des Hualo und Sulislavus andererseits, dass deren Verwandter, der als Zeuge auftreten sollte, von Herzog Boleslaw, dem Sohne des von den Tataren getödteten Herzogs Heinrich, 1249 gefangen genommen, aber noch vor Ausstellung dieser Urkunde wieder befreit worden war.

Zeugen nicht schlesisch.


Aus dem lib-privil. eccl. Cracov. II. 151 bei Piekosiñski cod. dipl. eccl. Cracov. S. 38.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1884; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 1: Bis zum Jahre 1250. Herausgegeben von Colmar Grünhagen.